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Gemäß § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte dürfen insgesamt maximal fünf Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkte benannt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass juristische Kenntnisse nur in diesen Bereichen bestehen, sondern lediglich, dass die betreffende Kanzlei dadurch einer Einschränkung im Rahmen ihrer öffentlichen Darstellung unterworfen wird.
Die nachfolgenden Interessenschwerpunkte der Kanzlei stellen demgemäss nur eine beschränkte Auswahl meiner anwaltlichen Tätigkeit dar:
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Forderungsbeitreibungsrecht
- Verkehrsrecht
Selbstverständlich erhalten Sie jedoch auch Rat und Hilfe in Fragen aus anderen Rechtsgebieten.
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